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Teure Verkostung ...
Nimm kein Getränk zum Verkosten an, weder vom Erzeuger, noch vom Händler! Diesen Satz sollte jeder Gastronom beherzigen, damit es ihm nicht ergeht wie dem Tihanyer Tamás Kiss. Der junge Mann leitet eine Bierstube am sogenannten Somos-Strand. Im Juli vergangenen Jahres suchte ihn der Gebietvertreiber eines Spirituosenwerkes auf und übergab ihm drei Liter Unikum, wie er sagte, zur Kostprobe: Mit dieser Produktpräsentation genannten Aktion probiere er neue Anhänger des Getränks zu finden und natürlich in dem Tihanyer Gastwirt auch einen neuen Kunden für das Unternehmen. Den drei Flaschen legte der Händler einen sogenannten Präsentationsschein bei, weil der mit der Kontrolle der Zollbehörde rechnete. Auf diesem Schein stand, dass die „zu erwartende Haltbarkeit" drei Monate betrage. Das war ein Fehler, die den Leiter der Bierstube mehrere hunderttausend Forint kostete. Es war nicht verwunderlich, dass der Likör an den heißen Sommertagen kaum getrunken wurde. Ein Liter war noch da, als das Veszprémer Zollamt der Zoll- und Finanzaufsichtsbehörde am Somos-Strand eine Kontrolle abhielt. Die Zollbeamten entfernten sich nach der Beendigung der Kontrolle ohne Wort aus der Bierstube und der Gastwirt vergaß das Ganze, weil er glaubte, dass die Kontrolleure alles in Ordnung befunden hätten. Im Oktober erhielt er einen überraschenden Brief von der Veszprémer Zollbehörde der Zoll- und Finanzaufsicht, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass ihm „wegen des Besitzes von der Versteuerung entzogenen Produkten" eine Monopolsteuerstrafe von einhunderttausend Forint und sechshundertachtundsechzig Forint Monopolsteuer" auferlegt werde. Das gewisse, der Versteuerung entzogene Produkt war der zum Verkosten übernommene Unikum. Laut Zollamt ist die Herkunft des Getränks nicht feststellbar. Die Finanzbeamten sagten: Den Ursprung des Produkts bestätigte der Händler nur für drei Monate auf dem im Juni ausgegebenen Präsentationsschein, im August konnte dieses Papier keinesfalls mehr als eine glaubwürdige Bescheinigung angenommen werden. Der Gastwirt stimmte mit dieser Argumentation nicht überein und legte Beschwerde bei der Székesfehérvárer regionalen Kommandantur der Zoll- und Finanzbehörde ein. Er berief sich darauf, dass die Zollkontrolleure in dem Veszprémer Beschluss auch festhielten: Die Übergabe von drei Liter Unikum und die Ausstellung des Präsentationsscheines sei auch vom Hersteller anerkannt worden. Doch die regionale Zollkommandantur bestätigte die Entscheidung der Veszprémer Zollbehörde. Tamás Kiss wandte sich deshalb an das Gericht zur Bestätigung seines Rechts. Vergeblich: Auch das Komitatsgericht Veszprém wies in einem rechtskräftigen Urteil seine Beschwerde ab. Der Unternehmer muss die Strafe und die Steuer zahlen, da das Gericht der Auffassung war, „dass die Vorschriften des Monopolsteuergesetzes nicht extensiv ausgelegt werden können." Der Gastwirt fand sich mit dem Urteil ab. Aber er warnt seine Kollegen: Wenn sie Getränke zum Kosten kaufen, sollte auf dem die Herkunft des Produktes bestätigenden Schreiben eine mehrmonatige Frist angegeben sein. Nach dem Verfallsdatum wird das in den Händen der Zöllner befindliche Papier allem Anschein nach als nicht existent angesehen. Es gibt natürlich noch eine Möglichkeit: Man nimmt den Unikum mit nach Hause und trinkt ihn mit seinen Freunden – und pfeift auf das Geschäft, das Monopolsteuergesetz und die Zollbehörde. |
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Windkraftwerk im Bakony Die Errichtung von vierzig Windkraftwerkstürmen plant das irische Unternehmen SWS Group im Bakony zwischen den Ortschaften Zirc, Olaszfalu, Nagyesztergár und Dudar auf einer vierhundert Hektar großen landwirtschaftlichen Fläche. Der Bürgermeister von Olaszfalu Ferenc Máhl sagte auf unsere Anfrage, der Gedanke der Errichtung eines Windkraftwerksparks für rund 30 Milliarden Forint kam vor einem Jahr. Die sich mit erneuerbaren Energienquellen beschäftigende SWS Group untersuchte aufgrund der Satellitenaufnahmen des Büros für Weltraumforschung der amerikanischen NASA in Europa fünfzig Orte, wo nach den Vorausberechnungen Windkraftwerke aufgrund der durchschnittlichen Windstärke und der Anzahl der windigen Tage errichtet werden können. Darunter waren 22 Punkte in Ungarn und die günstigsten Daten erhielten sie von den Flächen bei Zirc. Das irische Unternehmen stellt innerhalb von drei Wochen an dem ausgewählten Ort einen fünfzig Meter hohen Messturm auf: Diese Anlage wird ein Jahr lang konkrete Messdaten über die Windverhältnisse in diesem Gebiet liefern, die Ergebnisse werden über Satellit nach Irland weitergeleitet. Wenn die Messungen die Vorausberechnungen bestätigen, wird in einem Jahr die Errichtung der vierzig Stück, einzeln siebzig Meter hohen, energieerzeugenden Kraftwerke, die aus Dänemark stammen, beginnen. Über die Kapazität und die Menge der erzeugten Energie wollte sich Ferenc Máhl nicht äußern. Er teilte dazu nur mit, dass der Windpark den Energiebedarf des Gebiets voll und ganz decken wird. Der Bau kann fast 200 Menschen und die Betreibung und Wartung der Anlage 15-20 Einheimischen Arbeit verschaffen. Die ausgewählten Felder sind von nicht allzu guter Qualität und 16 Goldkronen wert, dort werden heute überwiegend Kartoffeln angebaut, die Fläche ist im gemeinsamen unteilbaren Eigentum von 500 Eigentümern. Neunzig Prozent der Grundbesitzer erklärte schon: Sie sind bereit, ihr Feld zum Marktwert an das Windkraftwerk zu verkaufen. Die Selbstverwaltungen der betroffenen vier Ortschaften begannen die Abstimmungen mit den Mitarbeitern der mitteltransdanubischen Aufsicht für Umweltschutz bzw. des Nationalparks Balaton-Oberland: Vorerst verschließt sich keine der Fachbehörden der Genehmigungserteilung für die Errichtung des Kraftwerks. Das ist deshalb wichtig, weil vor zwei Jahren an der Grenze des benachbarten, insgesamt zehn Kilometer entfernt liegenden Tés schon ein deutsches Unternehmen die Errichtung eines Windkraftwerks plante – das aber in ein Naturschutzgebiet gefallen wäre, so dass der Nationalpark das Projekt nicht genehmigte. In Ungarn gibt es bei Mosonmagyaróvár, in Inota im Komitat Veszprém, in Kulcs im Komitat Fejér sowie in der Nähe von Debrecen Windkraftwerke. |
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Balatoner Büffelreservat wird erweitert Um eine die Lebenswelt des Klein-Balaton vorstellende Ausstellung und eine Präsentation der Büffelgeschichte mit neuen Wanderwegen wurde das Kápolnapusztaer Büffelreservat erweitert. Im Jahre 2002 wurde das Gebäude des Kápolnapusztaer Büffelreservats mit einer staatlichen Förderung von 24 Millionen Forint errichtet, das jetzt unter Verwendung der im Rahmen des Széchenyi Plans erhaltenen Ausschreibungsmittel in Höhe von 62 Millionen Forint vom Nationalpark Balaton-Oberland als Museum eingerichtet wird. Die Büffelanlage von Kápolnapuszta übernahm der Nationalpark im Jahre 1992, der hiesige Bestand der vom Aussterben bedrohten, früher im Karpatenbecken beheimateten Tiere wuchs inzwischen auf 200 Exemplare an. Die zwei neuen, die Lebenswelt des Klein-Balaton und die Geschichte der Büffel präsentierenden Ausstellungen erhielten ihren Platz in dem runden Empfangsgebäude, der Weg führt durch die Büffelanlage, damit die Naturfreunde die Tiere, die früher für die ungarischen Bauern eine große Rolle spielten, in ihrer Umgebung betrachten können. Der Weg führt zwischen Ställen und am Aussichtpunkt, dem Ziehbrunnen, den Kammern und dem als Lieblingsplatz der Büffel geltenden, in der Sommerhitze ausgezeichnet als Erfrischung dienenden kleinen Teich entlang. Sämtliche Bauwerke der Station – unter ihnen auch der Aussichtsturm - wurden erneuert, außerdem wurden auch zwei Beobachtungspunkte mit Fernrohren geschaffen, damit die Gäste aus dem In- und Ausland, Junge und Alte, die in unseren Breiten seltenen Vögel und die Büffel beobachten können. Das im südlichen Teil des Klein-Balaton – im Komitat Zala in der Nähe von Zalakaros – befindliche Büffelreservat besuchen jährlich 30-40.000 Gäste, die Besucherzahlen werden aber dank dem Ausbau zu einem Museum in Zukunft wesentlich ansteigen. |
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